- Mogelpackung
- Mo|gel|pa|ckung 〈f. 20; umg.; a. fig.〉 Verpackung, die einen größeren od. anderen Inhalt vortäuscht, als tatsächlich darin enthalten ist ● die Steuerreform ist eine \Mogelpackung 〈fig.; umg.〉
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Mo|gel|pa|ckung, die (Wirtschaftsjargon):Packung, die durch ihre Größe, Aufmachung o. Ä. mehr Inhalt vortäuscht, als darin enthalten ist:Ü der Maßnahmenkatalog der Regierung ist eine M.* * *
Mogelpackung,umgangssprachliche Bezeichnung für eine Warenverpackung, die aufgrund ihrer äußeren Gestaltung eine Füllmenge vortäuscht, die nicht der Realität entspricht und insofern gegen § 7 Absatz 2 Eichgesetz in der Fassung vom 23. 3. 1992 verstößt. Mogelpackungen sind in Deutschland als wettbewerbswidriges Verhalten (§ 1 UWG) unzulässig.* * *
Mo|gel|pa|ckung, die (Wirtsch. Jargon): Packung, die durch ihre Größe, Aufmachung o. Ä. mehr Inhalt vortäuscht, als darin enthalten ist: -en, die über den Wareninhalt täuschen, sind wettbewerbswidrig (MM 1. 12. 81, 1); sie hat sämtliche Preise im Kopf ... mit -en kann man ihr nicht kommen (Enzensberger, Mittelmaß 15); Ü der Maßnahmenkatalog der Regierung ist eine M.; Die Lufthansa ändert auf Druck des Kartellamts ihr Vielfliegerprogramm, alles nur eine M.? (Wirtschaftswoche 4, 1997, 73).
Universal-Lexikon. 2012.